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   BVerwG, 25.02.1976 - 1 WB 12.75   

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BVerwG, 25.02.1976 - 1 WB 12.75 (https://dejure.org/1976,532)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1976 - 1 WB 12.75 (https://dejure.org/1976,532)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1976 - 1 WB 12.75 (https://dejure.org/1976,532)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 128
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 163.86

    Auslandsverwendung des Soldaten - Sprachliche Eignung - Sprachprüfungszeugnis der

    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann nur geprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der begehrten Ausbildung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwGE 53, 128; 53, 163; 53, 265; siehe auch BVerwGE 73, 51 ff.).

    Vielmehr ist insoweit ausschließlich auf den Nutzeffekt des militärischen Bedarfs abzustellen (vgl. BVerwGE 53, 128, 130).

  • BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 17.78

    Voraussetzungen für die Weiterverpflichtung eines Berufssoldaten - Anforderungen

    Einen Rechtsanspruch auf Ausbildung auf dem Luftfahrzeugmuster UH 1 D und auf Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang hat der Antragsteller nicht; denn über die Verwendung der Soldaten und damit auch über ihre Ausbildung entscheidet der militärische Vorgesetzte im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem Ermessen (vgl. BVerwGE 53, 128, 129 [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]; vgl. weiter gerade hinsichtlich des Anspruchs auf fliegerische Umschulung, BVerwG Beschlüssen vom 30. Januar 1968 - 1 WB 25/67 - und vom 22. Mai 1979 - 1 WB 59/78).

    Eine derartige Verpflichtung würde einen Anspruch des Antragstellers auf eine bestimmte Ausbildung und Förderung voraussetzen, der - wie dargelegt - gerade nicht besteht (vgl. hierzu BVerwGE 53, 128, 129) [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75].

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 57.96

    Recht der Soldaten - Laufbahnrecht, Wiederholung eines nicht bestandenen

    Die Entscheidung über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem bestimmten Laufbahnlehrgang, zu dem auch der SGL zu rechnen ist, ist eine solche über eine bestimmte Verwendung (vgl.Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwG 53, 128> undvom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 38.96 -), auf die der Soldat grundsätzlich keinen Anspruch hat.
  • BVerwG, 24.06.1997 - 1 WB 117.96

    Antrag auf Aufhebung der Rückführung in die Laufbahn der Unteroffiziere -

    Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 WB 2.68 - <BVerwGE 33, 150 [ff.]>) und auf den Gesichtspunkt des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichheitsgebot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 43.96 -).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 1 B 91.87

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Feststellungsinteresse im Sinne von §

    In dem Berufungsurteil sind - in der Reihenfolge der Zitate (Bl. 9 des Berufungsurteils - zitiert: BVerwGE 26, 161 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]; 49, 36 [BVerwG 26.06.1975 - II C 73/73]; 53, 134 [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]; BVerwG DVBl. 1981, 502; BVerwGE 45, 51 und BVerwGE 61, 164 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 18/79]; das in der Beschwerdeschrift Bl. 5 weiterhin aufgeführte Urteil BVerwGE 50, 51 ist weder im Berufungsurteil zitiert noch sachlich einschlägig).
  • BVerwG, 02.09.1988 - 2 B 124.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei mehrfach begründeter

    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das angefochtene Urteil weiche von den in BVerwGE 12, 87 (90) [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57]; 45, 51 (54) [BVerwG 22.02.1974 - VII C 9/71]; 49, 36 (39) [BVerwG 26.06.1975 - II C 73/73]; 53, 134 (137) [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]und 61, 164 (165 f.) abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, wonach das berechtigte Interesse für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein könne.
  • BVerwG, 26.02.1982 - 1 WB 54.80

    Laufbahn der Reserve-Offiziere - Altersgrenze

    Letztere Voraussetzung hätte gar nicht besonders erwähnt zu werden brauchen; wie der Senat in einer Vielzahl von Entscheidungen, überwiegend gerade zur Frage der Zulassung zu verschiedenen Laufbahnen und Ausbildungen, ausgeführt hat, ist das Bedarfserfordernis jeweils eine rechtlich unbedenkliche Bedingung für die Zulassung (vgl. auch BVerwGE 53, 128, 130; 53, 245, 247; 53, 265, 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 20.05.1992 - 1 WB 107.91

    Entscheidung im Rahmen der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 WB 2.68 - BVerwG 1 WB 2.68 - <BVerwGE 33, 150 [f.]>) und auf die Gesichtspunkte des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 27. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 140.72 - <BVerwGE 46, 235>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - <BVerwGE 73, 182 [184]>).
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 106.92

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 WB 2.68 - <BVerwGE 33, 150 [f.]>) und auf die Gesichtspunkte des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22]>, vom 27. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 140.72 - <BVerwGE 46, 235>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - <BVerwGE 73, 182 [184]>).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 99.91

    Anspruch auf Aufnahme in die Offizierslaufbahn - Anspruch eines Soldaten auf eine

    Vielmehr ist stets auf den Nutzeffekt für die Bundeswehr (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1968 - BVerwG 1 WB 2.68 - <BVerwGE 33, 150 [f.]>) und auf die Gesichtspunkte des militärischen Bedarfs abzustellen, sofern die Auswahl an den Grundsätzen von Eignung, Leistung und Befähigung ausgerichtet bleibt, der Fürsorgepflicht Rechnung getragen und nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wird (vgl. Beschlüsse vom 26. September 1972 - BVerwG 1 WB 183.71, 128.72 - <BVerwGE 46, 20 [22 f.], vom 27. Februar 1974 - BVerwG 1 WB 140.72 - <BVerwGE 46, 235>, vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 WB 12.75 - <BVerwGE 53, 128> und vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 123.79 - <BVerwGE 73, 182 [184 f.]>).
  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 44.84

    Anspruch auf eine bestimmte Verwendung eines Soldaten

  • BVerwG, 07.08.1980 - 1 WB 159.78
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 38.96

    Verwendung eines Soldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach

  • BVerwG, 12.04.1994 - 1 WB 75.93

    Soldat - Nichtbestehen der Diplomprüfung - Universität der Bundeswehr

  • BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 9.89

    Umsetzung in der Verwendungsreihe (VwdgR) 65 - Verletzung der Fürsorgepflicht in

  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 118.90

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Abstellen auf den Bedarf

  • BVerwG, 22.07.1981 - 1 WB 75.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.05.1980 - 1 WB 267.77

    Antrag auf Freistellung vom militärischen Dienst zum Zwecke einer Promotion -

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